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   OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 142/05   

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https://dejure.org/2006,4708
OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 142/05 (https://dejure.org/2006,4708)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.2006 - 32 Wx 142/05 (https://dejure.org/2006,4708)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 32 Wx 142/05 (https://dejure.org/2006,4708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 79

    KostO § 60 Abs. 4
    Gebührenfreiheit der Grundbucheintragung bei Erbauseinandersetzung

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 60 Abs. 4
    Kostenfreiheit der Eintragung eines Miterben ins Grundbuch binnen zwei Jahren nach dem Erbfall auch bei Eintragung aufgrund Erbauseinandersetzung

  • Judicialis

    KostO § 60 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 60 Abs. 4
    Gebührenfreie Eintragung des Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft bei Vertrag über Erbauseinandersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 20 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des OLG München im Jahr 2006

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenpflichtigkeit der Eintragung eines Erben als Grundstückseigentümer auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages; Eintragung innerhalb zwei Jahre nach dem Erbfall; Abtretung der Erbteile an den Miterben in zwei verschiedenen Verträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 648
  • DNotZ 2007, 442
  • Rpfleger 2006, 288
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 08.02.1979 - BReg. 3 Z 132/75
    Auszug aus OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 142/05
    Die Eintragung eines Miterben ist auch dann nach § 60 Abs. 4 KostO gebührenfrei, wenn er ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft erst auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages als Eigentümer eingetragen wird (Anschluss an: BayObLGZ 1979, 39 ff.; BayObLGZ 1993, 96/99).

    Die hier zu entscheidende Konstellation weiche zwar von der Konstellation ab, die der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8.12.1979 (BayObLGZ 1979, 39 ff.) zugrunde lag.

    a) Zu Recht geht das Landgericht von der Gebührenfreiheit des § 60 Abs. 4 KostO aus, wenn ein Miterbe ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft erst auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages als Eigentümer eingetragen wird (BayObLGZ 1979, 39 ff. = Rpfleger 1979, 233 f.; BayObLGZ 1993, 96/99 = JurBüro 1994, 171; OLG Schleswig JurBüro 1966, 418/420ff.; OLG Celle Rpfleger 1966, 182 und 1968, 36 und das KG JurBüro 1972, 169; Korintenberg/Lappe KostO 16. Aufl. § 60 Rn. 59, 60; Hartmann Kostengesetze 35. Aufl. § 60 Rn. 29 KostO).

  • BayObLG, 25.02.1993 - 3Z BR 164/92

    Gebührenbefreiung bei Eintragung des Erben und seines in Gütergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 142/05
    Die Eintragung eines Miterben ist auch dann nach § 60 Abs. 4 KostO gebührenfrei, wenn er ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft erst auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages als Eigentümer eingetragen wird (Anschluss an: BayObLGZ 1979, 39 ff.; BayObLGZ 1993, 96/99).

    a) Zu Recht geht das Landgericht von der Gebührenfreiheit des § 60 Abs. 4 KostO aus, wenn ein Miterbe ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft erst auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages als Eigentümer eingetragen wird (BayObLGZ 1979, 39 ff. = Rpfleger 1979, 233 f.; BayObLGZ 1993, 96/99 = JurBüro 1994, 171; OLG Schleswig JurBüro 1966, 418/420ff.; OLG Celle Rpfleger 1966, 182 und 1968, 36 und das KG JurBüro 1972, 169; Korintenberg/Lappe KostO 16. Aufl. § 60 Rn. 59, 60; Hartmann Kostengesetze 35. Aufl. § 60 Rn. 29 KostO).

  • OLG Zweibrücken, 17.01.1990 - 3 W 5/90

    Kostenansatz auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages; Kostenrechtliche

    Auszug aus OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 142/05
    Der Senat sieht trotz der entgegenstehenden Rechtsprechung der OLG Zweibrücken (JurBüro 1982, 591 ff.; MDR 1990, 560), Hamm (Rpfleger 1987, 302 f.), Karlsruhe (Justiz 1983, 158 f.) und Düsseldorf (JurBüro 1983, 1076 f.) keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.
  • OLG München, 09.04.2018 - 34 Wx 13/18

    Zur Voraussetzung von Voreintragung der Erbengemeinschaft

    Demgegenüber wird von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet (so etwa OLG Nürnberg Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth Rpfleger 2007, 657; OLG Köln MDR 2018, 38; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken Rpfleger 2013, 57 und OLG München Rpfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer in Bauer/v.Oefele GBO 3. Aufl. § 40 Rn. 9).
  • OLG München, 15.12.2015 - 34 Wx 334/15

    Gebührenrechtliche Privilegierung bei Erfüllung eines Vorausvermächtnisses

    Im Zuge der Neuordnung des Kostenrechts durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23.7.2013 (BGBl I S. 2586) hat der Gesetzgeber eine damals aktuelle Diskussion (vgl. OLG München - 32. Zivilsenat - 32 Wx 142/05 = Rpfleger 2006, 288; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 16. Aufl. § 60 Rn. 59 f.) aufgegriffen und das Gebührenprivileg mit Abs. 1 Satz 2 der Anmerkung zu Nr. 14110 KV GNotKG ausdrücklich auf die Sachverhalte erstreckt, in denen "die Erben erst infolge einer Erbauseinandersetzung eingetragen werden".
  • OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14

    Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog.

    Zum Teil wurde hier die die Auffassung vertreten, dass nur die berichtigende Eintragung von Erben begünstigt ist (so zuletzt etwa OLG Celle, FGPrax 2012, 179; Rohs/Wedewer/Waldner, Kostenordnung, Stand Dezember 2012, § 60 Rdn. 16c m.w.Nachw.), während nach der Gegenauffassung die Gebührenbefreiung auch dann zum Tragen kommen sollte, wenn ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft sofort die Erben, die nach der Erbauseinandersetzung das jeweilige Grundstück erhalten, als dessen Eigentümer eingetragen wurden (so etwa Senat, NJW-RR 2003, 1726, 1727; OLG München, NJW-RR 2006, 648; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann/Lappe, Kostenordnung, 18. Aufl. 2010, § 60 Rdn. 60 ff. m.w.Nachw.).

    Wurde hingegen zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen, so ist die danach folgende weitere Eintragung eines oder mehrerer einzelner Erben nach entsprechender Erbauseinandersetzung keine Eintragung "von Erben des eingetragenen Eigentümers" mehr; vielmehr ist mit der Voreintragung der Erbengemeinschaft die gebührenbefreite Tätigkeit des Grundbuchamtes abgeschlossen (Senat, NJW-RR 2003, 1726, 1727; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann/Lappe, a.a.O., § 60 Rdn. 63; auch aus der Entscheidung des OLG München vom 02.02.2006 - 32 Wx 142/05 [= Rpfleger 2006, 288 f.] ergibt sich entgegen der Darstellung bei Hartmann, Kostengesetzte, 43. Aufl. 2013, Nr. 14110 KV GNotKG Rdn. 19, nichts anderes).

    Der Umstand, dass von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet wird (so etwa OLG Nürnberg, Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken, RPfleger 2013, 57 = ZEV 2012, 416 und OLG München, RPfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon, Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer/v.Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl. 2013, § 40 Rdn. 9; Schulz, in: Leipziger Kommentar zum GNotKG, 1. Aufl. 2013, Nr. 14110 KV GNotKG Rdn. 6), ändert dies - unabhängig von der Frage, welche Auffassung im Ergebnis Zustimmung verdient - nichts daran, dass das Grundbuchamt auf der Grundlage einer in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Schrifttum verbreiteten Auffassung tätig geworden ist und deshalb nicht gegen eine eindeutige gesetzliche Regelung verstoßen hat.

  • OLG Köln, 22.11.2017 - 2 Wx 246/17

    Verfahren des Grundbuchamts bei Übertragung des Eigentums an einem Grundstück

    Demgegenüber wird von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet (so etwa OLG Nürnberg, Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken, Rpfleger 2013, 57 = ZEV 2012, 416 und OLG München, Rpfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon, Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer/v.Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl. 2013, § 40 Rn. 9).
  • OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 425/15

    Keine Privilegierung hinsichtlich der Gebühren nach zwischenzeitlicher Eintragung

    Diese Frage war vor Inkrafttreten des GNotKG in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten (zum ehemaligen Streitstand s. OLG Köln FGPrax 2014, 129); der Gesetzgeber hat sich nach der Begründung der Gesetzesvorlage (vgl. BT-Drucks. 17/11471, S. 206) aber klar dafür entschieden, dass die Gebührenbefreiung auch dann zum Tragen kommen sollte, wenn ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft sofort die Erben, die nach der Erbauseinandersetzung das jeweilige Grundstück erhalten, als dessen Eigentümer eingetragen wurden (so etwa zur alten Rechtslage OLG München, NJW-RR 2006, 648; OLG Köln NJW-RR 2003, 1726).

    Andererseits bestand schon nach der früheren Rechtslage Einigkeit darüber, dass eine Anwendung des § 60 Abs. 4 KostO nur dann in Betracht kommen kann, wenn der jeweilige Miterbe ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft aufgrund der Auseinandersetzung als Eigentümer des ihm zugewiesenen Grundstücks eingetragen wurde (OLG München, NJW-RR 2006, 648; OLG Köln NJW-RR 2003, 1726; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 60 Rdn. 63).

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2007 - 7 T 7081/07

    Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs

    Auf Stellungnahme des beurkundenden Notars, der auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Münchens vom 02.02.2006, 32 Wx 142/05 verwies, hat es mit Zwischenverfügung vom 11.07.2007 an diesen Bedenken festgehalten und erneute Frist zur Behebung des Hindernisses bis 11.08.2007 gesetzt.

    Das vorliegende Verständnis wird offensichtlich auch vom Oberlandesgericht München geteilt ( Beschl. v. 02.02.2006, 32 Wx 142/05 ).

  • OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15

    Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines

    Konnte er dort auch im Falle seines Beitritts seinen eigenen Standpunkt nicht (mehr) zur Geltung bringen, so ist für eine Bindungswirkung kein Raum (BGH VersR 2006, 1707 [1708 Rn. 13] = NJW-RR 2006, 648).
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